19. Veranstaltung
Schimmelschäden im Haus. Neue Richtlinie. Beweissicherung und Parteigutachten.
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Thema: Wirksamkeit von AGB in Mietverträgen, Rückgriff des Mieters
Instandhaltungskauseln und Schönheitsreparaturregelungen sind oft unwirksam vereinbart. Wie diese durch wirksame Individualvereinbarungen ersetzt werden können, berichtete Rechtsanwalt Dr. Dieter Hildebrandt. Wie Erfüllungsansprüche der Mieter zurückgewiesen und Rückgriffansprüche wegen erbrachter Reparaturen abgewehrt werden können, legt eRechtsanwalt Jens Grundei dar. Über aktuelle Steuerfragen berichtet die Steuerberatungsgesellschaft Kamey.
Wer als Bauherr und Gebäudeeigentümer einen Bauantrag einreicht oder eine Bauanzeige erstattet, muss ab dem 01. Januar 2009 das Erneuerbare Energie-Wärmegesetz kurz: Wärmegesetz 2009 - beachten. Das Wärmegesetz fordert, dass Eigentümer dieWärme zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasserbereitung teilweise durch erneuerbare Energien decken: Sonne, Biogas, Biomasse, Erd- oder Umweltwärme.Ab dem 01. Oktober 2009 gilt zudem die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Die neue Energieeinsparverordnung fordert, dass Gebäude gegenüber der alten Regelung der EnEV 2007 um durchschnittlich 30 % sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Die Einsparung von Energie ist im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Modernisierung. Der Eigentümer wird durch diese Regelungen einem verstärkten Modernisierungsdruck ausgesetzt.
Herr Rechtsanwalt Grundei berichtete über die richtige Ankündigung von Modernisierungen im Mietverhältnis und die möglichen Mieterhöhungen in diesem Zusammenhang.
Den Anspruch der Mieter auf energetische Modernisierungen beschrieb Rechtsanwalt Dr. Dieter Hildebrandt. und wies auf den Modernisierungsdruck aufgrund der neuen Gesetze hin.
Frau Steuerberaterin Katja Wirth-Reinbrecht referierte über Gewinnaussichten und Steuervorteile bei Photovoltaikanlagen.
Modernisierungen aufgrund EnEV 2009
Modernisierungen_immogoe_16.pdf (1704kb)Seit dem 01.01.2009 ist die Reform des Erbschaftssteuergesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist die steuerliche Gleichbehandlung von Immobilien und Betriebsvermögen analog zu Bargeld und Wertpapieren bei Erbschaften. Die bisherige Wertermittlung fand anhand des Bedarfswertes statt, nach der Reform bildet der Markt-/ Verkehrswert die Berechnungsgrundlage. Der Göttinger Architekt Herr Gerald Paschkulat erläutert in seinem Vortrag Einzelheiten zur Ermittlung des Verkehrswertes auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei gewerblich genutzten Grundstücken und Wohneigentum.
Über die Möglichkeiten von Mieterhöhungen und deren korrekte Ausgestaltung referiert Rechtsanwalt Dr. Dieter Hildebrandt.
Frau Steuerberaterin Katja Wirth-Reinbrecht geht in ihren Ausführungen auf die steuerliche Besonderheiten bei Mietverträgen unter Angehörigen ein.
Mietvertrag unter Angehörigen
15. Goe.Immobilienveranst.Mietvertraege_unter_Angehoerigen_immogoe_15.pdf (214kb)Verkehrswertermittlung
20090307-VERKEHRSWERT-HAND-OUT_immogoe_15.pdf (76,38kb)Mieterhöhung für Wohnraum
Mieterhöhung_für_Wohnraum_Immogoe_15.pdf (1529kb)